Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), werden die europäischen Vorgaben zur sogenannten "Empowering Consumers"-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel der Neuregelung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitssaussagen, dem "Greenwashing", zu schützen. Besonders gilt dies für Aussagen wie "bienenfreundlich", "insektenfreundlich" oder andere vergleichbare Hinweise.
Der Grund ist dieser, dass in der Vergangenheit falsche Werbeaussagen bezüglich der Insektenfreundlichkeit von Pflanzen und einer nachhaltigen Produktion in der grünen Branche formuliert wurden, die nicht der Realität entsprechen und Kundinnen und Kunden absichtlich täuschen.
Leider betreffen diese Vorgaben alle ehrlich denkenden und arbeitenden Gärtnereien in gleichem Maße, wie Andersdenkende und Andershandelnde. Zur Sicherheit haben wir den ausführlichen Text bis auf weiteres aus den Listen entfernt, er wird aber im Winter überarbeitet. Die allgemeine fachliche Beratung im Verkaufsgespräch ist davon nicht betroffen. Selbstverständlich können Sie weiterhin zu geeigneten Pflanzen für Insekten, Biodiversität und naturnahe Gärten von uns beraten werden. Aber schon ein Gang durch unsere Staudenflächen zeigt Ihnen, wie sehr sich unsere kleinen Gäste auf den Blüten wohlfühlen. Überzeugen Sie sich selbst.
Sie können sich gerne zu diesem Thema eine Meinung bilden und diese uns per Mail mitteilen. Wir danken herzlich für Ihr Verständnis.
Ihre Staudengärtnerei Haid
